Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ankauf über wirkaufensteine.de

Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf von LEGO® Steinen, Minifiguren, Sets, Sammlungen, Konvoluten und sonstigen angebotenen Klemmbausteinen durch den Betreiber von wirkaufensteine.de (nachfolgend „Ankäufer“).

Sarah Birke
Hauptstrasse 42
67126 Hochdorf-Assenheim
Deutschland
E-Mail: info@wirkaufensteine.de

Verkäufer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Diese AGB gelten für alle Ankaufvorgänge, die über wirkaufensteine.de angebahnt werden.

2. Ankaufanfrage

2.1 Der Verkäufer kann über wirkaufensteine.de eine unverbindliche Ankaufanfrage stellen.

2.2 Hierbei übermittelt der Verkäufer insbesondere Angaben zur angebotenen Ware, beispielsweise Art, Menge, ungefähres Gewicht, Zustand und gegebenenfalls Bilder.

2.3 Die Ankaufanfrage des Verkäufers stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, die angebotene Ware sowie deren Zustand und Zusammensetzung nach bestem Wissen wahrheitsgemäß zu beschreiben.

3. Vorläufiges Ankaufangebot

3.1 Auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Angaben und Bilder kann der Ankäufer dem Verkäufer ein vorläufiges Ankaufangebot unterbreiten.

3.2 Das vorläufige Ankaufangebot kann insbesondere als Gesamtpreis oder als Preis pro Kilogramm angegeben werden.

3.3 Da die Ware zu diesem Zeitpunkt noch nicht physisch geprüft wurde, handelt es sich um eine vorläufige Bewertung. Das vorläufige Ankaufangebot steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass die tatsächlich eingesendete Ware hinsichtlich Art, Menge, Gewicht, Zustand und Zusammensetzung im Wesentlichen den Angaben und Bildern des Verkäufers entspricht.

3.4 Die endgültige Bewertung der Ware erfolgt erst nach deren Eingang und Prüfung durch den Ankäufer.

4. Versand der Ware

4.1 Ist der Verkäufer mit dem vorläufigen Ankaufangebot einverstanden, kann er die Ware versandfertig verpacken. Der Verkäufer teilt dem Ankäufer anschließend die für den Versand erforderlichen Angaben, insbesondere die Maße des fertig verpackten Versandpakets, mit.

4.2 Der Ankäufer kann dem Verkäufer anschließend ein Versandetikett für einen vom Ankäufer ausgewählten Versanddienstleister zur Verfügung stellen.

4.3 Wird dem Verkäufer durch wirkaufensteine.de ein Versandetikett zur Verfügung gestellt, ist der Hinversand für den Verkäufer kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware sorgfältig und transportsicher zu verpacken. Der verwendete Versandkarton und das Verpackungsmaterial müssen für Gewicht, Umfang und Beschaffenheit der eingesendeten Ware geeignet sein.

5. Prüfung der eingesendeten Ware

5.1 Nach Eingang der Ware wird diese durch den Ankäufer geprüft.

5.2 Die Prüfung kann insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • tatsächliches Gewicht,
  • Zusammensetzung des Konvoluts,
  • Anteil ankauffähiger LEGO® bzw. vereinbarter Klemmbausteine,
  • Anteil von Fremdteilen,
  • Zustand der Ware,
  • Verschmutzungen,
  • beschädigte oder stark abgenutzte Teile,
  • Echtheit angebotener Markenprodukte,
  • Übereinstimmung mit den zuvor übermittelten Bildern,
  • Übereinstimmung mit den Angaben des Verkäufers.

5.3 Bei größeren Sammlungen und Konvoluten muss nicht zwingend jedes einzelne Teil vollständig geprüft werden. Die Bewertung kann insbesondere durch Sichtprüfung, Gewichtsprüfung und angemessene Stichproben erfolgen.

6. Fremdteile und ankauffähiges Gewicht

6.1 Enthält die eingesendete Ware Fremdteile oder andere nicht zum vereinbarten Ankauf gehörende Bestandteile, können diese bei der Ermittlung des ankauffähigen Gewichts abgezogen werden. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Klemmbausteine anderer, nicht vereinbarter Hersteller,
  • Spielzeug, das nicht Bestandteil des Ankaufangebots ist,
  • Verpackungsmaterial,
  • Müll,
  • stark verschmutzte oder nicht verwertbare Gegenstände,
  • sonstige Fremdteile.

6.2 Wurde ein Ankaufpreis pro Kilogramm vereinbart, wird der endgültige Ankaufpreis anhand des nach der Prüfung festgestellten ankauffähigen Gewichts berechnet.

6.3 – Berechnungsbeispiel

  • Vereinbarter vorläufiger Ankaufpreis: 10,00 € pro kg
  • Gesamtgewicht des eingesendeten Materials: 12,0 kg
  • Davon festgestellte Fremdteile: 0,5 kg
  • Ankauffähiges Gewicht: 11,5 kg
  • Berechnung: 11,5 kg × 10,00 € = 115,00 €

Der endgültige Ankaufpreis beträgt in diesem Beispiel somit 115,00 €.

6.4 Geringfügige Gewichtsunterschiede, die beispielsweise durch unterschiedliche Waagen oder Verpackungsmaterial entstehen können, werden angemessen berücksichtigt.

7. Abweichungen vom vorläufigen Ankaufangebot

7.1 Entspricht die eingesendete Ware im Wesentlichen den Angaben und Bildern des Verkäufers, wird der endgültige Ankaufpreis auf Grundlage des vorläufig genannten Gesamtpreises bzw. des vereinbarten Kilopreises ermittelt.

7.2 Weicht die tatsächlich eingesendete Ware erheblich von den zuvor gemachten Angaben oder übermittelten Bildern ab, ist der Ankäufer berechtigt, eine Neubewertung vorzunehmen und einen entsprechend angepassten Ankaufpreis anzubieten.

7.3 Eine erhebliche Abweichung kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • das tatsächliche Gewicht erheblich von der angegebenen Menge abweicht,
  • ein erheblicher Anteil an Fremdteilen vorhanden ist,
  • ein erheblicher Anteil nicht aus den angegebenen Originalteilen besteht,
  • die Ware deutlich stärker verschmutzt ist als angegeben bzw. auf den Bildern erkennbar war,
  • die Ware erheblich beschädigt oder abgenutzt ist,
  • ausdrücklich angegebene oder auf den Bildern für die Bewertung maßgebliche Bestandteile fehlen,
  • die Zusammensetzung des Konvoluts erheblich von den zuvor gemachten Angaben oder Bildern abweicht.

7.4 Führt die Neubewertung zu einer wesentlichen Reduzierung des vorläufig genannten Ankaufpreises, wird der Verkäufer darüber informiert. Der Verkäufer kann dem geänderten Ankaufpreis zustimmen oder diesen ablehnen.

8. Zustandekommen des Kaufvertrages

8.1 Die Ankaufanfrage des Verkäufers führt noch nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.

8.2 Auch die Mitteilung eines vorläufigen Ankaufpreises sowie die anschließende Einsendung der Ware führen für sich genommen noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages.

8.3 Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst zustande, nachdem:

  • die Ware beim Ankäufer eingegangen ist,
  • die Ware durch den Ankäufer geprüft wurde und
  • der endgültige Ankaufpreis durch den Ankäufer bestätigt wurde.

8.4 Wird der vorläufige Ankaufpreis aufgrund erheblicher Abweichungen wesentlich geändert, kommt der Kaufvertrag erst zustande, wenn der Verkäufer dem geänderten Ankaufpreis zugestimmt hat.

9. Ablehnung des angepassten Ankaufpreises und Rücksendung

9.1 Lehnt der Verkäufer einen aufgrund erheblicher Abweichungen angepassten Ankaufpreis ab, kommt kein Kaufvertrag zustande.

9.2 Verlangt der Verkäufer in diesem Fall die Rücksendung seiner Ware, trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

9.3 Der Verkäufer wird vor Durchführung einer kostenpflichtigen Rücksendung über die konkret anfallenden Versandkosten informiert.

9.4 Die kostenpflichtige Rücksendung erfolgt erst nach Abstimmung mit dem Verkäufer und gegebenenfalls nach vorheriger Zahlung der anfallenden Versandkosten.

9.5 Die Regelung zur Übernahme der Rücksendekosten durch den Verkäufer gilt insbesondere, wenn die Preisanpassung aufgrund erheblicher Abweichungen hinsichtlich Gewicht, Zustand, Verschmutzung, Fremdteilanteil, Echtheit oder Zusammensetzung der Ware erforderlich wurde.

9.6 Kommt der Ankauf dagegen aus Gründen nicht zustande, die der Ankäufer zu vertreten hat und die nicht auf einer erheblichen Abweichung der eingesendeten Ware von den Angaben des Verkäufers beruhen, werden dem Verkäufer keine Rücksendekosten auferlegt.

9.7 Zwingende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

10. Auszahlung des Ankaufpreises

10.1 Nach Zustandekommen des Kaufvertrages wird der endgültige Ankaufpreis über die mit dem Verkäufer vereinbarte Zahlungsart ausgezahlt.

10.2 Die Auszahlung kann insbesondere erfolgen per:

  • Banküberweisung oder
  • PayPal.

10.3 Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, vollständige und korrekte Zahlungsdaten anzugeben.

10.4 Kann eine Auszahlung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zahlungsdaten nicht durchgeführt werden, kann sich die Auszahlung bis zur Übermittlung korrekter Zahlungsdaten verzögern.

11. Eigentum und Verkaufsberechtigung

11.1 Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer der eingesendeten Ware ist oder anderweitig berechtigt ist, diese zu verkaufen.

11.2 Der Verkäufer versichert außerdem, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist, soweit dem Ankäufer nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wurde.

11.3 Insbesondere darf keine Ware angeboten oder eingesendet werden, die gestohlen, unterschlagen oder auf sonstige rechtswidrige Weise erlangt wurde.

11.4 Besteht ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige Herkunft der Ware, kann der Ankäufer die weitere Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zunächst aussetzen und gegebenenfalls weitere Nachweise verlangen oder die zuständigen Behörden informieren.

12. Versand und Verpackung

12.1 Der Verkäufer ist für eine dem Inhalt angemessene und transportsichere Verpackung verantwortlich.

12.2 Insbesondere bei schweren LEGO® Konvoluten ist ein ausreichend stabiler Versandkarton zu verwenden. Die Ware ist so zu verpacken, dass der Karton beim üblichen Transport nicht durch das Gewicht des Inhalts beschädigt wird.

12.3 Die Bereitstellung eines kostenlosen Versandetiketts durch wirkaufensteine.de entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verpackung.

12.4 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Versandrisiko und zur Haftung bleiben unberührt.

13. Vom Ankauf ausgeschlossene Ware

13.1 Vom Ankauf ausgeschlossen sind Gegenstände, deren Besitz oder Verkauf gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

13.2 Der Ankäufer kann außerdem Ware vom Ankauf ausschließen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, starken Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Eigenschaften offensichtlich nicht für den vorgesehenen Ankauf geeignet ist.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten des Verkäufers werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

14.2 Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf wirkaufensteine.de.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.

15.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Gerichtsstandsvereinbarungen.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

16. Markenhinweis

LEGO® ist eine Marke der LEGO Gruppe.

wirkaufensteine.de ist ein unabhängiger Ankaufdienst und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zur LEGO Gruppe.

Die Website wirkaufensteine.de wird von der LEGO Gruppe weder gesponsert noch autorisiert oder unterstützt.

Stand: September 2026